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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zur Ausführung der Dienstleistung als Versicherungsmakler

1. AAE Consulting GmbH - Ihr Versicherungsmakler

Die AAE Consulting GmbH (nachfolgend «AAE») ist ein ungebundenes Versicherungsvermittlerunterneh-men für alle Versicherungszweige. Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreu-ung seiner Versicherungen ein Kundenberater ernannt, welcher diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht. AAE sowie deren Kundenberater verfügen über die notwendige Registrierung zur Aus-übung der Maklerdienstleistungen im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (FINMA Vermittlerregister Nr. F01151543) sowie nach FIDLEG (regservice.ch).

2. Vertragsgegenstand / Mandatsverhältnis

Der Kunde beauftragt AAE im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separatem Mandatsvertrag mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden integrierenden Bestandteil des Mandatsvertrags, welcher nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden kann. Die Bestimmungen dieser AGB gelten, sofern mit der Klientschaft z.B. in einem Mandatsvertrag keine abwei-chenden Vereinbarungen getroffen wurden. Im Falle eines Widerspruches geht der Mandatsvertrag in jedem Falle vor. Alle Mandatsverträge werden mit der juristischen Person „AAE Consulting GmbH“ ge-schlossen, auch dann, wenn eine Vollmacht zugunsten einer natürlichen Person ausgestellt wird.

3. Dienstleistungen

AAE wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern und anderen Partnern zu verhandeln, Offer-ten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu be-treuen. AAE berät und betreut den Kunden in allen Versicherungs- und Finanzbelangen, die Bestandteile des Mandatsvertrages bilden; insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulie-rung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs sowie bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen, bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern sowie bei Bank- und Anlagegeschäften. Die Auskünfte der Kun-denberater und Fachspezialisten von AAE beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsmakler. Sie vermögen eine Rechts-, Kapitalanlage- oder Steuerberatung durch z. B. Anwälte, Banken, Steuerexperten oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen.

4. Entschädigung

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 wird AAE mit einer marktüblichen Courta-ge/Provision, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Die Courtage berechnet sich in Prozenten der vom Kunden bezahlten Versicherungsprämie. Die Courtage ist in den von Versicherern offerierten Prämien enthalten. Die Höhe der Entschädigungen wird vor Vertragsabschluss mit dem Do-kument „Informationspflichten gemäss VAG“ offengelegt. Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung damit einverstanden, auf die Herausgabe der Courtage zu verzichten und ge-steht sämtliche Entschädigungen AAE uneingeschränkt zu. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird AAE mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren. Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuer-nachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z. B. Versicherungssteuern übernimmt AAE keine Haftung.

5. Zahlungsbedingungen

Die Entschädigung wird binnen 30 Tagen netto nach Zustellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Davon ausgenommen sind andere Vereinbarungen zwischen der AAE und dem Kunden.

6. Zusammenarbeit mit Versicherern

AAE verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts- / Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. AAE betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. AAE erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. Die Risikoidentifikation sowie Scha-denbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit AAE; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet AAE den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt in der Regel direkt durch den Versicherer.

7. Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit

AAE leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Maklervereinbarung bearbeitet.

Weitere Informationen betreffend die Verwendung von Personendaten sind der Datenschutzerklärung unter https://www.aae-consulting.ch/aae_datenschutz.php zu entnehmen.

8. Haftung

AAE erbringt ihre Dienstleistung mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet AAE dem Kunden nach folgenden Grunds-ätzen: AAE haftet nur für absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen und nur für allfällige kausale Schäden, Kosten und Auslagen, die direkt und unmittelbar dem Kunden aus einer solchen ab-sichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. Eine allfällige Haftung für solche Schä-den, einschliesslich sämtlicher Kosten und Auslagen, wird beschränkt auf das Zweifache der jährlichen Entschädigung für AAE aus der vorliegenden Maklervereinbarung, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 3’000’000. AAE haftet in keinem Fall für Ansprüche aufgrund absichtlichem, grobfahrlässigem oder feh-lerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informati-onen seitens des Kunden oder Dritten.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Maklervereinbarung untersteht unter in allen Aspekten schweizerischem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Sitz der AAE in der Schweiz zum Zeitpunkt der Klageerhebung.

AAE Consulting GmbH
Rheinstrasse 26
4414 Füllinsdorf
Tel. 061 902 08 08
Fax. 061 902 08 10
Firmen-ID: CHE-114.769.188

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